Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen
auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt. Weitere Informationen können sie dem Merkblatt entnehmen:
Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen
auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt. Weitere Informationen können sie dem Merkblatt entnehmen: