Schüler:innen aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt. Weitere Informationen können sie dem Merkblatt entnehmen:
Schüler:innen aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt. Weitere Informationen können sie dem Merkblatt entnehmen: