Schüler:innen aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt.
Weitere Informationen können sie dem Merkblatt entnehmen:
Schüler:innen aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt.
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Unser Schulbüro ist in den Märzferien nur mit Voranmeldung geöffnet.
...Die Kinder der 1. Klassen haben abgestimmt und ihr Wunschessen gewählt!
...Antoine und Toni aus der Klasse 3a haben in den vergangenen Wochen mit beeindruckender Ausdauer an einem ganz besonderen Projekt gearbeitet: einem selbst gemalten ...